Die Zusammenhänge zwischen Familienrecht und Insolvenzrecht treten für einen Rechtsanwalt in einem Mandat auf dem Gebiet Familienrecht in zahlreichen Sachverhalten auf, z.B.
Ich berate und vertrete Sie bei der vorsorgenden Gestaltung von Verträgen im Bereich Familienrecht und Insolvenzrecht sowie der Bewältigung aufgetretener Konflikte.
Meine Leistungen im Einzelnen:
Ich vertrete Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel, sondern auch überregional und bundesweit.
Bundesgerichtshof: Die Versorgungsbezüge von Kammerangehörigen (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten) sind auch für die Vergangenheit pfändbar. Die Pfändung umfasst das Recht, einen rückwirkenden Leistungsantrag zu stellen. Dies gilt trotz eines satzungsgemäßen Abtretungsverbotes auch dann, wenn der Schuldner die Regelaltersgrenze überschritten hat und den Leistungsantrag nicht stellt (Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 3/20).
Bundesgerichtshof: Betreut der barunterhaltspflichtige Elternteil ein in seinem Haushalt lebendes Kind, erhöht sich der ihm verbleibenden pfändungsfreie Betrag entsprechend der Quote Barunterhalt und Betreuungsunterhalt (Beschluss vom 15.03.2023-VII ZB 68/21).
Bundesgerichtshof: Da diese Geldleistung nicht übertragbar ist, ist das Pflegegeld nicht pfändbar (Beschluss vom 20.10.2022 - IX ZB 12/22).
Bundesgerichtshof: Während eines laufenden Gerichtsverfahrens ist nur der Insolvenzverwalter berechtigt, Ansprüche wegen einer Verkürzung der Insolvenzmasse geltend zu machen. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche, solange keine individuelle Schädigung eines Gläubigers vorliegt (Urteil vom 19.05.2022 -III ZR 326/20).
Bundesgerichtshof: Trägt ein vom Schuldner beauftragter Rechtsanwalt im Rahmen von Vergleichsverhandlungen zu den Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück falsch vor, kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung in Betracht. Der Schuldner muss sich die mit seinem Wissen und seiner Billigung von seinem Rechtsanwalt vorgetragenen Tatsachen zurechnen lassen (Beschluss vom 18. November 2021 - IX ZB 1/21).
Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung gegen den Ehegatten des Schuldners:
Oberlandesgericht Schleswig: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten ist der andere Ehegatte gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer steuerlichen Zusammenveranlagung, um den dem anderen Ehegatten zustehenden Verlustvortrag nutzen zu können, zuzustimmen. Dem Zustimmungsanspruch des Insolvenzverwalters steht entgegen, dass der andere Ehegatte die Verlustvorträge nicht mehr zur Reduzierung seines eigenen steuerlichen Einkommens nutzen kann (Beschluss vom 23.05.2014 - 10 UF 63/13).
Häufige Lastschriftrückgabe als eindeutiges Anzeichen für Zahlungseinstellung:
Oberlandesgericht Schleswig: Häufige Lastschriftrückgabe sind ein für den Gläubiger erkennbares eindeutiges Zeichen für eine Zahlungseinstellung (Urteil vom 04.06.2014 – 9 U 148/13).
Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne farbige Gestaltungsmerkmale:
Landgericht Kiel: Die Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses, in welchem die vorgesehenen farblichen Gestaltungsmerkmale bzw. grau gehalten sind, darf nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (Beschluss vom 24.04.2013 - 4 T 16/13).
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