Familienrecht und Insolvenzrecht

 

Die Zusammenhänge zwischen Familienrecht und Insolvenzrecht treten für einen Rechtsanwalt in einem Mandat auf dem Gebiet Familienrecht in zahlreichen Sachverhalten auf, z.B.

  • Gesamtschuldnerausgleich gegenüber einem insolventen Ehegatten: Ohne präzise Planung kann es geschehen, dass der Ehegatte, der z.B. ein während der Ehe gesamtschuldnerisch aufgenommenes Darlehen alleine bedient bei späterer Insolvenz des anderen Ehegatten sämtliche Rückgriffsansprüche verliert.
  • Unterhaltsansprüche insbesondere der Kinder und des Ehegatten gegen insolventen Unterhaltsschuldner: Gerade bei selbstständigen Unterhaltsschuldnern kann eine rechtzeitige Planung und Intervention den Totalverlust von Unterhaltsansprüchen verhindern. Andererseits ermöglicht ein Insolvenzverfahren auch z.B. nach dem Scheitern einer Ehe überschuldeten Ehegatten einen geregelten und planbaren Neuanfang.
  • Ansprüche auf Rückübertragung von während der intakten Ehe übereigneten Vermögenswerten: Insbesondere Selbstständige übertragen während der intakten Ehe oft ihren Ehegatten Vermögenswerte, um sich für den Fall der Insolvenz abzusichern. Daraus können nach dem Scheitern der Ehe zahlreiche Konflikte entstehen, deren Bewältigung durch einen Rechtsanwalt eine präzise Kenntnis nicht nur des Rechtsgebiets Familienrecht, sondern auch des Zusammenspiels von familienrechtlichen Ansprüchen und dem Insolvenzrecht voraussetzt.
     

Ich berate und vertrete Sie bei der vorsorgenden Gestaltung von Verträgen im Bereich Familienrecht und Insolvenzrecht sowie der Bewältigung aufgetretener Konflikte.

Meine Leistungen im Einzelnen:

  • Vertragsgestaltung auf dem Gebiet Familienrecht für Freiberufler und Gewerbetreibende mit dem Ziel, die Folgen einer Insolvenz möglichst gering zu halten,
  • Beratung durch Rechtsanwalt im Bereich der Schnittstelle Familienrecht/Insolvenzrecht im Vorfeld einer drohenden Insolvenz,
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt auf dem Gebiet Familienrecht bei Insolvenz des Ehegatten,
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt der Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens,
  • Beratung und Vertretung der Schuldner und Gläubiger von Ansprüchen auf dem Gebiet Familienrecht nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren durch Rechtsanwalt.


Ich vertrete Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel, sondern auch überregional und bundesweit.


Aktuelle Rechtsprechung im Inkasso-/Insolvenzrecht

Keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, die Schlussrechnung für ein Bauvorhaben zu erstellen:

Bundesgerichtshof: Der Insolvenzschuldner über das Vermögen eines Bauunternehmens ist nicht verpflichtet, nach Ablehnung der Erfüllung eine prüffähige Schlussrechnung zu erstellen, um den Bauherrn die Anmeldung ihrer Forderung auf Erstattung überschüssiger Abschlagszahlungen zu ermöglichen (Urteil vom 07.11.2024 -IX ZR 179/23).

Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Bargeschäfts:

Bundesgerichtshof: Bei einem Bargeschäft handelt der Schuldner unlauter, wenn nicht die Abwicklung eines Bargeschäfts, sondern ein die übrigen Gläubiger gezielt schädigendes Verhalten vorliegt (Urteil vom 05.12.2024, IX ZR 122/29).

Pfändungsfreibetrag bei der Pfändung von Unterhaltsansprüchen:

Bundesgerichtshof: Ist der Barunterhalt eines minderjährigen Kindes gedeckt, benötigt der betreuende Elternteil keinen pfändungsfrei zu belassenen Betrag zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten (Beschluss vom 12.06.2024 - VII ZB 24/23).

Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen:

Bundesgerichtshof: Die von einem Arbeitgeber gewährte Inflationsausgleichsprämie ist als Arbeitseinkommen pfändbar (Beschluss vom 25.04.2024 - IX ZB 55/23).

Haftung eines GbR-Gesellschafters für Kosten der Insolvenz der GbR:

Bundesgerichtshof: Wer als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) persönlich unbeschränkt haftet, hat auch die Kosten des Insolvenzverfahrens der GbR zu tragen (Urteil vom 21.11.2023 - 2 ZR 69/22).

 

 

Rechtsprechung Insolvenzrecht in Schleswig-Holstein

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung gegen den Ehegatten des Schuldners:

Oberlandesgericht Schleswig: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten ist der andere Ehegatte gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer steuerlichen Zusammenveranlagung, um den dem anderen Ehegatten zustehenden Verlustvortrag nutzen zu können, zuzustimmen. Dem Zustimmungsanspruch des Insolvenzverwalters steht entgegen, dass der andere Ehegatte die Verlustvorträge nicht mehr zur Reduzierung seines eigenen steuerlichen Einkommens nutzen kann (Beschluss vom 23.05.2014 - 10 UF 63/13).

Häufige Lastschriftrückgabe als eindeutiges Anzeichen für Zahlungseinstellung:

Oberlandesgericht Schleswig: Häufige Lastschriftrückgabe sind ein für den Gläubiger erkennbares eindeutiges Zeichen für eine Zahlungseinstellung (Urteil vom 04.06.2014 – 9 U 148/13).

Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne farbige Gestaltungsmerkmale:

Landgericht Kiel: Die Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses, in welchem die vorgesehenen farblichen Gestaltungsmerkmale bzw. grau gehalten sind, darf nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (Beschluss vom 24.04.2013 - 4 T 16/13).