Familienrecht und Insolvenzrecht

 

Die Zusammenhänge zwischen Familienrecht und Insolvenzrecht treten für einen Rechtsanwalt in einem Mandat auf dem Gebiet Familienrecht in zahlreichen Sachverhalten auf, z.B.

  • Gesamtschuldnerausgleich gegenüber einem insolventen Ehegatten: Ohne präzise Planung kann es geschehen, dass der Ehegatte, der z.B. ein während der Ehe gesamtschuldnerisch aufgenommenes Darlehen alleine bedient bei späterer Insolvenz des anderen Ehegatten sämtliche Rückgriffsansprüche verliert.
  • Unterhaltsansprüche insbesondere der Kinder und des Ehegatten gegen insolventen Unterhaltsschuldner: Gerade bei selbstständigen Unterhaltsschuldnern kann eine rechtzeitige Planung und Intervention den Totalverlust von Unterhaltsansprüchen verhindern. Andererseits ermöglicht ein Insolvenzverfahren auch z.B. nach dem Scheitern einer Ehe überschuldeten Ehegatten einen geregelten und planbaren Neuanfang.
  • Ansprüche auf Rückübertragung von während der intakten Ehe übereigneten Vermögenswerten: Insbesondere Selbstständige übertragen während der intakten Ehe oft ihren Ehegatten Vermögenswerte, um sich für den Fall der Insolvenz abzusichern. Daraus können nach dem Scheitern der Ehe zahlreiche Konflikte entstehen, deren Bewältigung durch einen Rechtsanwalt eine präzise Kenntnis nicht nur des Rechtsgebiets Familienrecht, sondern auch des Zusammenspiels von familienrechtlichen Ansprüchen und dem Insolvenzrecht voraussetzt.
     

Ich berate und vertrete Sie bei der vorsorgenden Gestaltung von Verträgen im Bereich Familienrecht und Insolvenzrecht sowie der Bewältigung aufgetretener Konflikte.

Meine Leistungen im Einzelnen:

  • Vertragsgestaltung auf dem Gebiet Familienrecht für Freiberufler und Gewerbetreibende mit dem Ziel, die Folgen einer Insolvenz möglichst gering zu halten,
  • Beratung durch Rechtsanwalt im Bereich der Schnittstelle Familienrecht/Insolvenzrecht im Vorfeld einer drohenden Insolvenz,
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt auf dem Gebiet Familienrecht bei Insolvenz des Ehegatten,
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt der Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens,
  • Beratung und Vertretung der Schuldner und Gläubiger von Ansprüchen auf dem Gebiet Familienrecht nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren durch Rechtsanwalt.


Ich vertrete Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel, sondern auch überregional und bundesweit.


Aktuelle Rechtsprechung im Inkasso-/Insolvenzrecht

Haftung eines GbR-Gesellschafters für Kosten der Insolvenz der GbR:

Bundesgerichtshof: Wer als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) persönlich unbeschränkt haftet, hat auch die Kosten des Insolvenzverfahrens der GbR zu tragen (Urteil vom 21.11.2023 - 2 ZR 69/22).

Widerlegung der Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners:

Bundesgerichtshof: Die gesetzliche Vermutung, dass der Gläubiger vom Benachteiligungsvorsatz seines Schuldners gewusst habe, ist nicht bereits aufgrund der bloßen Hoffnung, der Schuldner werde die Gläubiger befriedigen, widerlegt. Erforderlich ist eine verlässliche Beurteilungsgrundlage, die geeignet ist, die Hoffnung zu rechtfertigen (Urteil vom 26.10.2023 - MCMXII/22).

Auch rückwirkende Pfändbarkeit von Versorgungsbezügen von einem Versorgungswerk:

Bundesgerichtshof: Die Versorgungsbezüge von Kammerangehörigen (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten) sind auch für die Vergangenheit pfändbar. Die Pfändung umfasst das Recht, einen rückwirkenden Leistungsantrag zu stellen. Dies gilt trotz eines satzungsgemäßen Abtretungsverbotes auch dann, wenn der Schuldner die Regelaltersgrenze überschritten hat und den Leistungsantrag nicht stellt (Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 3/20).

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze aufgrund der Leistung von Naturalunterhalt:

Bundesgerichtshof: Betreut der barunterhaltspflichtige Elternteil ein in seinem Haushalt lebendes Kind, erhöht sich der ihm verbleibenden pfändungsfreie Betrag entsprechend der Quote Barunterhalt und Betreuungsunterhalt (Beschluss vom 15.03.2023-VII ZB 68/21).

Keine Pfändung von Pflegegeld bei Pflegepersonen:

Bundesgerichtshof: Da diese Geldleistung nicht übertragbar ist, ist das Pflegegeld nicht pfändbar (Beschluss vom 20.10.2022 - IX ZB 12/22). 

 

 

Rechtsprechung Insolvenzrecht in Schleswig-Holstein

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung gegen den Ehegatten des Schuldners:

Oberlandesgericht Schleswig: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten ist der andere Ehegatte gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer steuerlichen Zusammenveranlagung, um den dem anderen Ehegatten zustehenden Verlustvortrag nutzen zu können, zuzustimmen. Dem Zustimmungsanspruch des Insolvenzverwalters steht entgegen, dass der andere Ehegatte die Verlustvorträge nicht mehr zur Reduzierung seines eigenen steuerlichen Einkommens nutzen kann (Beschluss vom 23.05.2014 - 10 UF 63/13).

Häufige Lastschriftrückgabe als eindeutiges Anzeichen für Zahlungseinstellung:

Oberlandesgericht Schleswig: Häufige Lastschriftrückgabe sind ein für den Gläubiger erkennbares eindeutiges Zeichen für eine Zahlungseinstellung (Urteil vom 04.06.2014 – 9 U 148/13).

Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne farbige Gestaltungsmerkmale:

Landgericht Kiel: Die Verwendung eines Antrags auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses, in welchem die vorgesehenen farblichen Gestaltungsmerkmale bzw. grau gehalten sind, darf nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (Beschluss vom 24.04.2013 - 4 T 16/13).