Familienrecht

 

Als Fachanwalt im Familienrecht berate und vertrete Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Ehescheidung
  • Abschluss, Optimierung und Prüfung von familienrechtlichen Verträgen (z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag)
  • Unterhalt, Ehegatten für die Zeit bis zu einer Scheidung und im Anschluss an eine Scheidung auch bei selbständiger Erwerbstätigkeit eines der Beteiligten oder bei der Beteiligten
  • Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Kindesunterhalt
  • Trennung (frühzeitige Erstellung eines Handlungskonzepts und Weichenstellung, Einleitung der familienrechtlich notwendigen Maßnahmen)
  • Vermögensauseinandersetzung, also Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte wie Immobilien auch durch Teilungsversteigerung, Kapitalanlagen usw.
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersversorgung)
  • Zugewinnausgleich, Güterrecht (insbesondere Ausgleich des während der während der Ehe hinzuerworbenen Vermögenswerte)


Als Rechtsanwalt befasse ich mich seit 30 Jahren intensiv mit dem Familienrecht und den damit untrennbar zusammenhängenden Rechtsgebieten (z.B. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Immobilienrecht usw.). Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts bildeten rechtliche Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Selbstständigen (Freiberufler wie Ärzte, Architekten und Gewerbetreibende).

Das Familienrecht hat sich immer mehr zu einer hoch komplexen Materie entwickelt. Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate als Rechtsanwalt erfordert daher zunächst ein hohes Maß an Fachwissen und dessen Aktualisierung durch ständige Fortbildung. Ferner sind sind die Mandanten emotional betroffen, sodass es auch in der menschlichen Verantwortung des Rechtsanwalts liegt, mit den vom Familienrecht zur Verfügung gestellten Mitteln innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine weitgehende Wiederherstellung der Lebensqualität zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam realistische und rechtlich erreichbare Ziele abzustecken.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt am Sitz des Amtsgerichts Kiel sind mir die regionalen familienrechtlichen Besonderheiten vertraut. Meine Tätigkeit im Bereich Familienrecht beschränkt sich jedoch nicht auf Kiel oder den Großraum Kiel, sondern erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Ich übernehme also auch gerne Mandate und Termine außerhalb von Kiel.


Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht

 

Teilungsversteigerung einer Ehewohnung während der Trennungszeit:

Bundesgerichtshof: Während der Zeit der Trennung der Eheleute ist die Teilungsversteigerung einer Ehewohnung familienrechtlich nicht grundsätzlich unzulässig. Sie behält aber ihren räumlich geschützten Charakter als Ehewohnung bis zur Scheidung. Folge ist, dass die die Entscheidung über die Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Ehegatten voraussetzt (Beschluss vom 16.11.2022 - XII ZB 100/22).

Voraussetzungen der Einbenennung eines Minderjährigen:

Bundesgerichtshof: Die familienrechtliche Einbenennung eines Kindes aus einer vorangegangenen Ehe eines Ehegatten kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils durch das Gericht vorgenommen werden, wenn gewichtige Gründe des Kindeswohls dafür sprechen. Eine Gefährdung des Kindeswohls ohne Namensänderung ist nicht erforderlich. Zu prüfen ist jedoch, ob es möglich ist, dass das Kind beide Namen trägt (Beschluss vom 25.01.2023 - XII ZB 29/20).

Anerkennung einer in Italien beurkundeten Standesamtsscheidung:

Europäischer Gerichtshof: Eine in Italien beurkundende Ehescheidung mit Scheidungsvereinbarung stellt eine Entscheidung im Sinne des EU-Rechts (Brüssel-IIa-Verordnung) dar (Urteil vom 15.11.2022 - C-646/20).

Unbillige Härte bei Überlassung der im Eigentum eines Ehegatten stehenden Ehewohnung:

Oberlandesgericht Frankfurt/Main: Verlangt ein Ehegatte die Überlassung der im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Ehewohnung zur alleinigen Nutzung, liegt die notwendige unbillige Härte nicht schon dann vor, wenn die Destabilisierung der Kinder durch einen Umzug befürchtet wird und die Mutter während der Trennungszeit keine Anstrengungen zur Suche von Ersatzwohnraum unternommen hat (Beschluss vom 18.07.2022 - 6 UF 87/22).

Sorgerechtsentzug bei beharrlicher Schulverweigerung:

Oberlandesgericht Karlsruhe: Das Familiengericht kann berechtigt sein, Eltern, die ihr Kind über mehrere Schuljahre hinweg mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie nicht zur Schule schicken, das Sorgerecht wegen erheblicher Kindeswohlgefährdung bezüglich schulischer Angelegenheiten zu entziehen (Beschluss vom 25.08.2022 – 5 UFH 3/22).

 

 

Rechtsprechung Familienrecht in Schleswig-Holstein

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogener Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Ordnungsmittel wegen Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel:

Oberlandesgericht Schleswig: Die erhöhte Gesundheitsgefahr aufgrund der Corona-Pandemie führt nicht ohne weiteres zur Abänderungsbedürftigkeit eines bestehenden Unterhaltstitels. Der Umgangsverpflichtete hat einen Verstoß gegen eine bestehende Umgangsregelung trotz des allgemeinen erhöhten Ansteckungsrisikos zu vertreten. Zur Durchsetzung des Umgangsrechts hatte das Familiengericht das Ermessen regelmäßig dahingehend auszuüben, dass bei Verstößen gegen die Umgangsregelung Ordnungsmittel zu verhängen sind (Beschluss vom 25. Mai 2020 - 10 WF 77/20).

Familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs eines Kommanditanteils durch ein minderjähriges Kind:

Oberlandesgericht Schleswig: Ob die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Minderjährigen an einem Erwerbsgeschäft genehmigungsbedürftig ist, bestimmt sich allein nach den mit der Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen abstrakten Gefahren für das Vermögen des Minderjährigen. Genehmigungsbedürftig ist deshalb auch der Erwerb einer Beteiligung an einer bestehenden Kommanditgesellschaft durch einen Minderjährigen, wenn die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Ob der Anteilserwerb ein wirtschaftlicheres des Minderjährigen darstellt, ist nach einer Gesamtabwägung aller mit dem Erwerbsvorgang verbundenen Vor- und Nachteile zu entscheiden (Beschluss vom 27. Januar 2020 - 15 WF 70/19).

Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge:

Oberlandesgericht Schleswig: Konkrete Teilbereiche der elterlichen Sorge dürfen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit familiengerichtlich nur entzogen werden, soweit es zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist. Aus Gründen des Kindeswohls muss ein konkretes Handlungsbedürfnis bestehen. Reine Praktikabilitätserwägungen rechtfertigen nicht die Entziehung von Sorgerechtsbereichen (Beschluss vom 16.04.2019 - 10 UF 13/19).