Familienrecht

 

Als Fachanwalt im Familienrecht berate und vertrete Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Ehescheidung
  • Abschluss, Optimierung und Prüfung von familienrechtlichen Verträgen (z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag)
  • Unterhalt, Ehegatten für die Zeit bis zu einer Scheidung und im Anschluss an eine Scheidung auch bei selbständiger Erwerbstätigkeit eines der Beteiligten oder bei der Beteiligten
  • Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Kindesunterhalt
  • Trennung (frühzeitige Erstellung eines Handlungskonzepts und Weichenstellung, Einleitung der familienrechtlich notwendigen Maßnahmen)
  • Vermögensauseinandersetzung, also Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte wie Immobilien auch durch Teilungsversteigerung, Kapitalanlagen usw.
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersversorgung)
  • Zugewinnausgleich, Güterrecht (insbesondere Ausgleich des während der während der Ehe hinzuerworbenen Vermögenswerte)


Als Rechtsanwalt befasse ich mich seit 30 Jahren intensiv mit dem Familienrecht und den damit untrennbar zusammenhängenden Rechtsgebieten (z.B. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Immobilienrecht usw.). Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts bildeten rechtliche Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Selbstständigen (Freiberufler wie Ärzte, Architekten und Gewerbetreibende).

Das Familienrecht hat sich immer mehr zu einer hoch komplexen Materie entwickelt. Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate als Rechtsanwalt erfordert daher zunächst ein hohes Maß an Fachwissen und dessen Aktualisierung durch ständige Fortbildung. Ferner sind sind die Mandanten emotional betroffen, sodass es auch in der menschlichen Verantwortung des Rechtsanwalts liegt, mit den vom Familienrecht zur Verfügung gestellten Mitteln innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine weitgehende Wiederherstellung der Lebensqualität zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam realistische und rechtlich erreichbare Ziele abzustecken.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt am Sitz des Amtsgerichts Kiel sind mir die regionalen familienrechtlichen Besonderheiten vertraut. Meine Tätigkeit im Bereich Familienrecht beschränkt sich jedoch nicht auf Kiel oder den Großraum Kiel, sondern erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Ich übernehme also auch gerne Mandate und Termine außerhalb von Kiel.


Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht

 

Vaterschaftsanerkennung ohne Zustimmung der verstorbenen Mutter:

Bundesgerichtshof: Nach dem Tod der Mutter eines Kindes erlischt das familienrechtliche Zustimmungserfordernis zur Vaterschaftsanerkennung durch den Vater (Beschluss vom 30.08.2023 - XII ZB 48/23).

Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages trotz Fortführung der Ehe und kostenlose Wohnung:

Kammergericht Berlin: Sieht ein Ehevertrag für einen Ehegatten einen sehr nachteiligen Globalverzicht ohne Kompensationsleistungen vor, ist er auch dann sittenwidrig, wenn der Ehemann die Fortsetzung der Ehe mit einer kostenlosen Wohngelegenheit anbietet (Beschluss vom 28.08.2023 - 16 UF 21/23).

Kein Unterhaltsvorschuss bei Wechselmodell:

Bundesverwaltungsgericht: Betreut der unterhaltspflichtige, den Mindestunterhalt nicht zahlende Elternteil das Kind zu einem Anteil von 40 % oder mehr mit, sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nicht erfüllt (Urteil vom 12.12.2023 - 5 C 0.22).

Ehescheidung, psychische Erkrankung als zwingender Härtefall:

Oberlandesgericht Hamm: Ein die Ehescheidung hindernder Härtefall kann vorliegen, wenn die Scheidung zur Suizidgefährdung eines Ehegatten führen könnte, dies gilt aber dann nicht, wenn zumutbare und erfolgversprechende Therapiemöglichkeiten auch im Rahmen einer stationären Unterbringung des betroffenen Ehegatten bestehen (Beschluss vom 02.11.2023 - 4 UF 87/23).

Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für durch Samenspende gezeugtes Kind:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Eine alleinerziehende Mutter kann für ihr durch eine Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugtes Kind keinen Unterhaltsvorschuss beanspruchen, da nach den gesetzlichen Vorschriften der Samenspender nicht als Vater festgestellt wird (Urteil vom 10.08.2023 – 6 B 15/22). 

 

 

Rechtsprechung Familienrecht in Schleswig-Holstein

 

Minderjährigenadoption bei Trennung der Adoptiveltern:

Oberlandesgericht Schleswig: Nur die Trennung der die Adoption beantragenden Eltern steht der Adoption nicht im Wege, maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls (Beschluss vom 25.10.2023- 8 UF 124/23).

Beteiligung der Erben am Gerichtsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft des Erblassers:

Oberlandesgericht Schleswig: Die Erben sind an Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft des Erblassers nicht zu beteiligen (Beschluss vom 01.06.2023 - 8 WF 50/23).

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogener Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Ordnungsmittel wegen Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel:

Oberlandesgericht Schleswig: Die erhöhte Gesundheitsgefahr aufgrund der Corona-Pandemie führt nicht ohne weiteres zur Abänderungsbedürftigkeit eines bestehenden Unterhaltstitels. Der Umgangsverpflichtete hat einen Verstoß gegen eine bestehende Umgangsregelung trotz des allgemeinen erhöhten Ansteckungsrisikos zu vertreten. Zur Durchsetzung des Umgangsrechts hatte das Familiengericht das Ermessen regelmäßig dahingehend auszuüben, dass bei Verstößen gegen die Umgangsregelung Ordnungsmittel zu verhängen sind (Beschluss vom 25. Mai 2020 - 10 WF 77/20).