Familienrecht

 

Als Fachanwalt im Familienrecht berate und vertrete Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Ehescheidung
  • Abschluss, Optimierung und Prüfung von familienrechtlichen Verträgen (z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag)
  • Unterhalt, Ehegatten für die Zeit bis zu einer Scheidung und im Anschluss an eine Scheidung auch bei selbständiger Erwerbstätigkeit eines der Beteiligten oder bei der Beteiligten
  • Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Kindesunterhalt
  • Trennung (frühzeitige Erstellung eines Handlungskonzepts und Weichenstellung, Einleitung der familienrechtlich notwendigen Maßnahmen)
  • Vermögensauseinandersetzung, also Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte wie Immobilien auch durch Teilungsversteigerung, Kapitalanlagen usw.
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersversorgung)
  • Zugewinnausgleich, Güterrecht (insbesondere Ausgleich des während der während der Ehe hinzuerworbenen Vermögenswerte)


Als Rechtsanwalt befasse ich mich seit 30 Jahren intensiv mit dem Familienrecht und den damit untrennbar zusammenhängenden Rechtsgebieten (z.B. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Immobilienrecht usw.). Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts bildeten rechtliche Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Selbstständigen (Freiberufler wie Ärzte, Architekten und Gewerbetreibende).

Das Familienrecht hat sich immer mehr zu einer hoch komplexen Materie entwickelt. Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate als Rechtsanwalt erfordert daher zunächst ein hohes Maß an Fachwissen und dessen Aktualisierung durch ständige Fortbildung. Ferner sind sind die Mandanten emotional betroffen, sodass es auch in der menschlichen Verantwortung des Rechtsanwalts liegt, mit den vom Familienrecht zur Verfügung gestellten Mitteln innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine weitgehende Wiederherstellung der Lebensqualität zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam realistische und rechtlich erreichbare Ziele abzustecken.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt am Sitz des Amtsgerichts Kiel sind mir die regionalen familienrechtlichen Besonderheiten vertraut. Meine Tätigkeit im Bereich Familienrecht beschränkt sich jedoch nicht auf Kiel oder den Großraum Kiel, sondern erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Ich übernehme also auch gerne Mandate und Termine außerhalb von Kiel.


Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht

 

Geltendmachung gezahlter Unterhaltsvorschüsse aus übergegangenem Recht gegen leistungsunfähige Unterhaltsschuldner:

Bundesgerichtshof: Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig und bezieht Leistungen nach SGB II, dürfen Sozialleistungsträger gegen ihn nicht aus übergegangenem Recht Unterhaltsforderungen geltend machen (Beschluss vom 31.05.2023 - XII ZB 190/22).

Kindesunterhalt als Scheidungsfolgesache:

Bundesgerichtshof: Grundsätzlich kann eine Kindesunterhaltssache als familienrechtliche Scheidungsfolgesache gelten. Dies gilt unabhängig von der Verfahrensführung des Familiengerichts. Maßgeblich ist der innere Zusammenhang des Kindesunterhaltsverfahrens mit dem Scheidungsverfahren (Beschluss vom 03.05.2023 - XII ZB 152/22).

Eine Umgangsregelung beinhaltet nicht ohne weiteres ein Umgangsverbot:

Oberlandesgericht Frankfurt/Main: Eine familienrechtliche Umgangsregelung beinhaltet nicht ohne weiteres ein Verbot, zu den betroffenen Kindern zu anderen Zeiten Kontakt aufzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2023 - 6 WF 68/23).

Entscheidung über Schutzimpfung bei gemeinsamem Sorgerecht:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Bei einem Streit der Eltern über eine Regelimpfung des Kindes wird das Recht zur Entscheidung auf denjenigen Elternteil übertragen, der sich an die Empfehlungen der Ständigen Kommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) hält (Beschluss vom 11.07.2023 - 6 UF 53/23).

Steuerpflichtiger Verkauf eines Eigentumsanteils an einer Immobilie an geschiedenen Ehegatten:

Bundesfinanzhof: Der aus dem innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb erfolgten Verkauf eines Miteigentumsanteils an einer gemeinsamen Immobilie an den geschiedenen Ehegatten erzielte Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig, wenn der veräußernde Ehegatte sie in dem Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hatte. Die Drohung des anderen Ehegatten mit der Teilungsversteigerung begründet keine Zwangslage, die ein privates Veräußerungsgeschäft ausschließen könnte (Urteil vom 14.02.2023 - IX R 11/21).

 

 

Rechtsprechung Familienrecht in Schleswig-Holstein

Beteiligung der Erben am Gerichtsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft des Erblassers:

Oberlandesgericht Schleswig: Die Erben sind an Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft des Erblassers nicht zu beteiligen (Beschluss vom 01.06.2023 - 8 WF 50/23).

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Versorgungsausgleich aufgrund Vollrente wegen Alters nach zuvor bezogener Rente wegen voller Erwerbsminderung:

Oberlandesgericht Schleswig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf die Ehezeit zurückwirken, sind jedoch zu berücksichtigen. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus den ehezeitlichen Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (Beschluss vom 10. März 2021 - 15 UF 52/19). 

Ordnungsmittel wegen Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel:

Oberlandesgericht Schleswig: Die erhöhte Gesundheitsgefahr aufgrund der Corona-Pandemie führt nicht ohne weiteres zur Abänderungsbedürftigkeit eines bestehenden Unterhaltstitels. Der Umgangsverpflichtete hat einen Verstoß gegen eine bestehende Umgangsregelung trotz des allgemeinen erhöhten Ansteckungsrisikos zu vertreten. Zur Durchsetzung des Umgangsrechts hatte das Familiengericht das Ermessen regelmäßig dahingehend auszuüben, dass bei Verstößen gegen die Umgangsregelung Ordnungsmittel zu verhängen sind (Beschluss vom 25. Mai 2020 - 10 WF 77/20).

Familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs eines Kommanditanteils durch ein minderjähriges Kind:

Oberlandesgericht Schleswig: Ob die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Minderjährigen an einem Erwerbsgeschäft genehmigungsbedürftig ist, bestimmt sich allein nach den mit der Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen abstrakten Gefahren für das Vermögen des Minderjährigen. Genehmigungsbedürftig ist deshalb auch der Erwerb einer Beteiligung an einer bestehenden Kommanditgesellschaft durch einen Minderjährigen, wenn die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Ob der Anteilserwerb ein wirtschaftlicheres des Minderjährigen darstellt, ist nach einer Gesamtabwägung aller mit dem Erwerbsvorgang verbundenen Vor- und Nachteile zu entscheiden (Beschluss vom 27. Januar 2020 - 15 WF 70/19).