Vertragsrecht

 

Vertragsrecht, Vertragsrücktritt, Vertragskündigung, Vertragsbedingungen und AGB: Ich biete Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Aspekten des Vertragsrechts.

Das Vertragsrecht umfasst das Zustandekommen und die Gültigkeit von Verträgen, wie zum Beispiel Arbeitsverträgen, Mietverträgen und Kaufverträgen.

 

Aktuelle Rechtsprechung im Vertragsrecht:

 

Haftung des Betreibers eines Yachtlagers für Sturmschaden:

Oberlandesgericht Schleswig: Erleidet eine von dem Betreiber eines Yachtlagers abgestellte Segelyacht aufgrund unsachgemäßer Lagerung einen Sturmschaden, haftet der Lagerbetreiber nach Maßgabe des Lagervertragsrechts, und nicht des Mietvertragsrechts (Urteil vom 22.08.2022 - 16 U 114/21).

Verkürzung der Verjährungsfristen kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche:

Bundesgerichtshof: Eine Vertragsklausel, mit welcher Verkäufer die gesetzliche kaufrechtliche Verjährungsfrist von zwei Jahren auch für Gesundheitsschäden verkürzt, ist als Verstoß gegen zwingendes Gesetzesrecht unwirksam (Urteil vom 24.03.2022 - III ZR 263/20).

Ein formularmäßiger Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit ist in einem Bürgschaftsvertrag wirksam:

Bundesgerichtshof: Der formularmäßige Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit in dem mit einer Versicherung abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag führt zu keiner unangemessenen Benachteiligung der Bürgin (Urteil vom 25.01.2022 - IX ZR 255/20).

Manipulierte Abgas-Software, Anspruch auf Ersatzlieferung eines höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung:

Bundesgerichtshof: Der Käufer eines Dieselfahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware kann Ersatzlieferung unter Umständen auch eines höherwertigen Nachfolgemodells verlangen, muss dann aber eine angemessene Zuzahlung leisten. Dann, wenn der Verkäufer beweist, dass der Mangel durch Aufspielen eines Updates nachhaltig beseitigt werden kann (Urteil vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 190/19).

Höhere Bereitstellungs- als Darlehenszinsen sind nicht rechtswidrig:

Oberlandesgericht Karlsruhe: Eine Bank darf in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bereitstellungsprovision vorsehen, die in den nach der Auszahlung des Darlehens geschuldeten Zinssatz deutlich übersteigt (Urteil vom 12. Oktober 2021 - 17 U 545/20).