Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte vom Bau oder Kauf einer Immobilie bis hin zum Verkauf oder etwa der Vermittlung. Daher ist das Immobilienrecht eng mit dem Familienrecht und Erbrecht verbunden. Als Fachanwalt für Familienrecht und Bau- und Architektenrecht ist das Immobilienrecht ein elementarer Bestandteil meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Dabei ist insbesondere das Wohnungseigentumsrecht Gegenstand einer an Details reichen Rechtsprechung. Starken Einfluss auf das Wohnungseigentumsrecht haben die lokalen Gerichte, wie im Raum Kiel erstinstanzlich zuständige Amtsgerichts Kiel. Als Rechtsanwalt ist es besonders wichtig, wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Viele Eigentümer haben sich bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung stark verschuldet und haben nicht die Möglichkeit, bei unvorhergesehenen finanziellen Belastungen oder Auseinandersetzungen mit den übrigen Eigentümern einfach auszuziehen.
Meine Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
Ich berate Sie ggf. in Kooperation mit einem Sachverständigen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch dabei ist z.B. zu beachten, dass zahlreiche auf dem Markt angebotenen Immobilien bei genauer Betrachtung „ihr Geld nicht wert sind“. Bei Altbauten mit konstruktiven Holzbauteilen ist z.B. die Gefahr des Hausschwamms mit für viele Miteigentümer ruinösen Folgen zu beachten. Zahlreiche Sanierungsarbeiten werden nicht fachgerecht und nachhaltig ausgeführt. Auch Neubauten werden oft mit erheblichen Mängeln, die zu einem späteren Zeitpunkt erheblichen Sanierungsbedarf auslösen, fertig gestellt.
Auf den Gebieten Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie nicht nur im Raum Kiel, sondern gerne bundesweit.
Bundesgerichtshof: Die gesetzliche Verpflichtung, nachteilige Änderungen des Wasserflusses auf tiefer gelegene Grundstücke zu unterlassen, gilt nicht für übliche landwirtschaftliche Nutzungen. Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme beinhaltet aber, die Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke möglichst gering zu halten (Urteil vom 20.04.2023 - III ZR 92/22).
Bundesgerichtshof: Das zugunsten eines nahen Angehörigen des Vermieters im Grundbuch eingetragene dingliche Vorkaufsrecht hat Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters (Beschluss vom 27.04.2023 - V ZB 58/22).
Oberlandesgericht Karlsruhe: Auch ein nicht in das Grundbuch eingetragenes, lediglich schuldrechtliches Wohnungsrecht kann im Falle der vorzeitigen Aufkündigung durch den Eigentümer und der anschließenden Veräußerung der Schadensersatzansprüche des Berechtigten auslösen (Beschluss vom 22.06.2023 - 8 U 174/22).
Bundesgerichtshof: Sondernutzungsrechte an Grundstücksflächen berechtigen nicht zu grundlegenden Umgestaltungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen. Dies gilt z.B. für den Bau eines Firmenpools (Urteil vom 17.03.2023 - V ZR 140/22).
Bundesgerichtshof: Besteht ein anderer, wenn auch beschwerlicher, Zugang zum eigenen Grundstück besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Notwegerechts. Daran ändert auch eine bestehende Gehbehinderung nichts (LG Frankenthal, Urteil vom 30.11.2022 – 6 O 187/22).
Oberlandesgericht Schleswig: Die Außenwanddichtung des Kellers eines 1951 erbauten Einfamilienhauses mit einem zweifachen Kaltbitumenanstrich oberhalb der untersten Steinschicht entspricht den 1951 geltenden allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Ein solcher Bitumenanstrich verliert nach ca. 30-40 Jahren seiner amtlichen Eigenschaft. Bei 65 Jahre alten und sanierten Häusern Feuchtigkeit im Keller als nicht unüblich anzusehen stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.
Die Eignung des Kellers zum Wohnen entspricht bei einem sanierten 65 Jahre alten Haus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, weder der vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung.
Allein der bestehende Wurzeleinwuchs in älteren Abwasserleitungen ohne nennenswerte Funktionsbeeinträchtigungen stellt keinen Mangel dar. Es handelt sich um eine Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und mit ihnen der Käufer rechnen muss. Je älter ein Rohr ist und je länger es am Boden liegt, umso höher ist erfahrungsgemäß das ausgebildete Wurzelwerk. Bis zur Zerstörung oder Funktionsunfähigkeit des Abwasserrohrstandes 100 Jahre dauern (Beschluss vom 16.03.2023 - 7 U 198/22).
Landgericht Lübeck: Ein Makler haftet einem Grundstückskäufer auf Schadensersatz, wenn er in einem dem Exposé beigefügten Katasterauszug die Grundstücksgrenzen so gekennzeichnet hat, dass ein ursprünglich deutlich erkennbare Überbau nicht mehr erkennbar ist und unerkannt bleibt (Urteil vom 15.03.2023 - 10 O 315/21).
Oberverwaltungsgericht Schleswig: Da es für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nur auf das Innehaben einer Wohnung mit rechtlich gesicherter Nutzungsmöglichkeit ankommt, führt ein vorübergehendes behördliches Zutrittsverbot nicht zu einer Herabsetzung der Zweitwohnungssteuer (Beschluss vom 18.03.2022 - 5 MB 23/22).
Oberlandesgericht Schleswig: Als Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt sowohl die vollstreckungsrechtlichen, als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen der ZPO. Die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Urteilsausfertigung ist stets als Papierurkunde vorzulegen (Beschluss vom 07.06.2022 – 2 Wx 331/22).
Verwaltungsgericht Schleswig: Aufenthalte der Eigentümer zu Renovierungszwecken sind zweitwohnungssteuerschädlich, wenn der Vermittlungsvertrag nur einen Eigennutzungsausschluss ohne Ausnahmen für allein Renovierungs- und andere die Vermietung fördernde Zwecke enthält (Beschluss vom 27.06.2022 – 4 B 14/22).
Chemnitzstraße 32-34 | 24116 Kiel
ra.list@rechtsanwalt-list.de | |
Telefon | 0431 - 1 22 22 22 |
Fax | 0431 - 1 22 22 99 |
Öffnungszeiten 08:00-17:00 |
Rechtsanwalt in Kiel seit 1985
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht