Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte vom Bau oder Kauf einer Immobilie bis hin zum Verkauf oder etwa der Vermittlung. Daher ist das Immobilienrecht eng mit dem Familienrecht und Erbrecht verbunden. Als Fachanwalt für Familienrecht und Bau- und Architektenrecht ist das Immobilienrecht ein elementarer Bestandteil meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Dabei ist insbesondere das Wohnungseigentumsrecht Gegenstand einer an Details reichen Rechtsprechung. Starken Einfluss auf das Wohnungseigentumsrecht haben die lokalen Gerichte, wie im Raum Kiel erstinstanzlich zuständige Amtsgerichts Kiel. Als Rechtsanwalt ist es besonders wichtig, wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Viele Eigentümer haben sich bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung stark verschuldet und haben nicht die Möglichkeit, bei unvorhergesehenen finanziellen Belastungen oder Auseinandersetzungen mit den übrigen Eigentümern einfach auszuziehen.
Meine Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
Ich berate Sie ggf. in Kooperation mit einem Sachverständigen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch dabei ist z.B. zu beachten, dass zahlreiche auf dem Markt angebotenen Immobilien bei genauer Betrachtung „ihr Geld nicht wert sind“. Bei Altbauten mit konstruktiven Holzbauteilen ist z.B. die Gefahr des Hausschwamms mit für viele Miteigentümer ruinösen Folgen zu beachten. Zahlreiche Sanierungsarbeiten werden nicht fachgerecht und nachhaltig ausgeführt. Auch Neubauten werden oft mit erheblichen Mängeln, die zu einem späteren Zeitpunkt erheblichen Sanierungsbedarf auslösen, fertig gestellt.
Auf den Gebieten Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie nicht nur im Raum Kiel, sondern gerne bundesweit.
Bundesgerichtshof: Nach Abtretung eines durch eine Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs an einen gutgläubigen Dritten und Übereignung des Grundstücks kommt ein gutgläubiger Erwerb einer Auflassungsvormerkung in Betracht (Urteil vom 09.12.2022 - V ZR 91/21).
Bundesgerichtshof: Auch nach aktuellem Recht ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, Ansprüche auf Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss an sich zu ziehen (Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 200 1321).
Bundesfinanzhof: Grundsätzlich kann die unentgeltliche Überlassung einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Ehewohnung nach der Trennung an den anderen Ehegatten als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden (Urteil vom 29.06.2022 - X R 33/20).
Bundesgerichtshof: Eine verklagte Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verwalter wird bei Klagen gegen einzelne Miteigentümer durch die übrigen Miteigentümer vertreten (Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21).
Bundesfinanzhof: Ein Grundstückshändler nimmt seine werbende Tätigkeit frühestens mit der Anschaffung der ersten Immobilie auf. Entscheidend ist der Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages. Handlungen zur Vorbereitung des Kaufvertragsschlusses genügen nicht (Urteil vom 01.09.2022 IV R 13/20).
Oberverwaltungsgericht Schleswig: Da es für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nur auf das Innehaben einer Wohnung mit rechtlich gesicherter Nutzungsmöglichkeit ankommt, führt ein vorübergehendes behördliches Zutrittsverbot nicht zu einer Herabsetzung der Zweitwohnungssteuer (Beschluss vom 18.03.2022 - 5 MB 23/22).
Oberlandesgericht Schleswig: Als Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt sowohl die vollstreckungsrechtlichen, als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen der ZPO. Die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Urteilsausfertigung ist stets als Papierurkunde vorzulegen (Beschluss vom 07.06.2022 – 2 Wx 331/22).
Verwaltungsgericht Schleswig: Aufenthalte der Eigentümer zu Renovierungszwecken sind zweitwohnungssteuerschädlich, wenn der Vermittlungsvertrag nur einen Eigennutzungsausschluss ohne Ausnahmen für allein Renovierungs- und andere die Vermietung fördernde Zwecke enthält (Beschluss vom 27.06.2022 – 4 B 14/22).
Oberlandesgericht Schleswig: Wer sich ein früher herrenloses Wegegrundstück angeeignet hat, darf die Nutzung des Weges durch die anliegenden Grundstückseigentümer, die über keine direkte Anbindung an einen öffentlichen Weg verfügen, nicht behindern (Urteil vom 30. September 2021 - 11 U 18/21).
Bundesgerichtshof: Ist in der Teilungserklärung eine Teileigentumseinheit als Laden mit Lager bezeichnet, darf dort eine Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden (Urteil vom 13.12.2019 - V ZR 203/18).
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