Ich berate und vertrete Sie als Rechtsanwalt im Zivilrecht, zum Beispiel im Personenrecht, Schadensrecht, Vertragsrecht und Mietrecht.
Das Allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Die rechtlichen Normen des allgemeinen Zivilrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Besondere im BGB geregelte Rechtsgebiete wie Mietrecht, Dienstvertragsrecht (insbesondere Arbeitsrecht, vertragliches Arztrecht) Werkvertragsrecht (insbesondere Baurecht, Architektenrecht), Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht usw.) sowie Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Pflichtteil usw.) werden auf dieser Website besonders behandelt.
Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts biete ich:
Oberlandesgericht Oldenburg: Die Übernahme der Mithaftung für ein Bankdarlehen kann nichtig sein, wenn kein eigenes Interesse an dem Darlehen besteht und die mithaftende Person finanziell krass überfordert ist, weil sie angesichts ihrer Einkünfte nicht in der Lage wäre, das Darlehen zurückzuführen (Urteil vom 29.06.2023 – 8 U 172/22).
Bundesgerichtshof: Die auf groben Undank gestützte Erklärung des Widerrufs einer Schenkung bedarf keiner Begründung (Urteil vom 11.10.2022 - X ZR 42/20).
Oberlandesgericht Celle: Das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für die Durchführung einer Probefahrt übergebene Fahrzeug kann von einem Dritten gutgläubig geworben werden. Der vermeintliche Kaufinteressent ist auch dann Besitzer des Fahrzeugs, wenn es durch eine SIM-Karte geortet werden kann. Dem gläubigen Erwerb steht die Fälschung der Fahrzeugpapiere nicht entgegen, wenn der Käufer sie ohne grobe Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (Urteil vom 12.10.2022 - 7 U 974/21).
Bundesgerichtshof: Eine zu üblichen Geschäftszeiten im unternehmerischen Verkehr versendete E-Mail ist zugegangen, sobald sie abrufbereit vorliegt, auf eine Kenntnisnahme kommt es nicht an (Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21).
Bundesgerichtshof: Auch ein Zustand von Willensschwäche oder leichter Beeinflussbarkeit kann die Sittenwidrigkeit der Schenkung eines Grundstücks begründen. Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist auch die Motivation des Leistungsempfängers zu berücksichtigen (Urteil vom 26.04.2022 - X ZR 3/20).
Oberlandesgericht Frankfurt/Main: Werden in einem Abstand von 2-3 m zu parkenden Fahrzeugen Mäharbeiten durchgeführt, ist Vorsorge zu treffen, dass fremde Rechtsgüter nicht beschädigt werden. Ausreichend kann ein Hinweis auf die Durchführung der Mäharbeiten sein (Urteil vom 7. Oktober 2021 - 26 U 4/21).
Oberlandesgericht Schleswig: Kein vorsätzliches Handeln, wenn der Verkäufer eines mit einer Manipulationssoftware ausgestatteten Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um potenzielle Käufer den Tatsachen entsprechend zu informieren (Urteil vom 29.11.2019 - 1 U 32/19).
Oberlandesgericht Schleswig: Bei einer Herstellerhaftung wegen Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs mit unzulässiger Abschaltsoftware zur Reduzierung von Stickoxiden steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung der Nutzungsvorteile verlangen. Im Falle des Verlustes des Fahrzeugs tritt der Fahrzeugwert an seine Stelle. Der Käufer kann aber auch das Fahrzeug behalten und Ausgleich des Differenzschaden zum Kaufpreis verlangen. Veräußert er das Fahrzeug, kann der Schaden im Mindererlös gegenüber einem normalerweise zu erwartenden Verkaufserlös liegen. Ist kein Mindererlös eingetreten, kann der Käufer nicht im Nachhinein die Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung des Verkaufserlöses und Abzug des Wertes der Nutzungen verlangen (Urteil vom 22.11.2019 - 17 U 70/19).
Oberlandesgericht Schleswig: Wer einen gebrauchten Pkw mit dem Dieselmotor der Baureihe EEA 189 in Kenntnis des Abgasskandals kauft, kann vom Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen (Urteil vom 13.11.2019 - 9 U 120/19).
Oberlandesgericht Schleswig: Wer einen gebrauchten Pkw mit dem Dieselmotor der Baureihe EEA 189 in Kenntnis des Abgasskandals kauft, kann vom Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen (Urteil vom 13.11.2019 - 9 U 120/19).
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