Allgemeines Zivilrecht

 

Ich berate und vertrete Sie als Rechtsanwalt im Zivilrecht, zum Beispiel im Personenrecht, Schadensrecht, Vertragsrecht und Mietrecht.

Das Allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Die rechtlichen Normen des allgemeinen Zivilrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Besondere im BGB geregelte Rechtsgebiete wie Mietrecht, Dienstvertragsrecht (insbesondere Arbeitsrecht, vertragliches Arztrecht) Werkvertragsrecht (insbesondere Baurecht, Architektenrecht), Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht usw.) sowie Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Pflichtteil usw.) werden auf dieser Website besonders behandelt.

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts biete ich:

  • Vertragsgestaltung
    (Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen, Kaufverträge über bewegliche Sachen, Grundstückskaufverträge, Dienstverträge, Darlehensverträge usw.)
  • Sachenrecht
    (Grundstücksrecht, Überbau, Grenzstreitigkeiten, Eigentumsherausgabe, Ansprüche wegen Störung bzw. Beeinträchtigung des Eigentums usw.)
  • Haftung für Mängel
    (Gewährleistung, Mängel eines Kaufgegenstandes wie z.B. eines Grundstücks, eines Autos oder auch einer technischen Anlage)
  • Vertragsrecht
    (Vertragsprüfung, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ansprüche auf Erfüllung, Rücktritt, Schadensersatz)
  • Schadensersatz
    (z.B. nach einem Verkehrsunfall, wegen fehlerhafter Beratung, Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, Tierhalterhaftung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Eigentums oder nach sonstigen Schadensereignissen).

 


Aktuelle Rechtsprechung im Allgemeinen Zivilrecht

Mängelhaftung bei Verkauf eines Bastlerfahrzeugs:

Oberlandesgericht Stuttgart: Auch, wenn ein Händler ein Kraftfahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ verkauft, ist die Mängelhaftung dann nicht ausgeschlossen, denn der Käufer annehmen durfte, das nicht fahrbereite Fahrzeug sei fahrbereit (Urteil vom 17.08.2023 – 2 U 41/22).

Nichtigkeit der Vereinbarung der Mithaftung einer finanziell überforderten Person für ein Darlehen:

Oberlandesgericht Oldenburg: Die Übernahme der Mithaftung für ein Bankdarlehen kann nichtig sein, wenn kein eigenes Interesse an dem Darlehen besteht und die mithaftende Person finanziell krass überfordert ist, weil sie angesichts ihrer Einkünfte nicht in der Lage wäre, das Darlehen zurückzuführen (Urteil vom 29.06.2023 – 8 U 172/22).

Widerruf einer Schenkung ohne Begründung:

Bundesgerichtshof: Die auf groben Undank gestützte Erklärung des Widerrufs einer Schenkung bedarf keiner Begründung (Urteil vom 11.10.2022 - X ZR 42/20).

Gutgläubiger Eigentumserwerb eines zur Probefahrt übergebenen Fahrzeugs:

Oberlandesgericht Celle: Das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für die Durchführung einer Probefahrt übergebene Fahrzeug kann von einem Dritten gutgläubig geworben werden. Der vermeintliche Kaufinteressent ist auch dann Besitzer des Fahrzeugs, wenn es durch eine SIM-Karte geortet werden kann. Dem gläubigen Erwerb steht die Fälschung der Fahrzeugpapiere nicht entgegen, wenn der Käufer sie ohne grobe Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (Urteil vom 12.10.2022 - 7 U 974/21).

Zugangszeitpunkt einer E-Mail:

Bundesgerichtshof: Eine zu üblichen Geschäftszeiten im unternehmerischen Verkehr versendete E-Mail ist zugegangen, sobald sie abrufbereit vorliegt, auf eine Kenntnisnahme kommt es nicht an (Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21).

 

Rechtsprechung Zivilrecht in Schleswig-Holstein

Haftung für Steinschlag bei Mäharbeiten:

Oberlandesgericht Frankfurt/Main: Werden in einem Abstand von 2-3 m zu parkenden Fahrzeugen Mäharbeiten durchgeführt, ist Vorsorge zu treffen, dass fremde Rechtsgüter nicht beschädigt werden. Ausreichend kann ein Hinweis auf die Durchführung der Mäharbeiten sein (Urteil vom 7. Oktober 2021 - 26 U 4/21).

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Verkauf eines gebrauchten Pkw mit Manipulationssoftware:

Oberlandesgericht Schleswig: Kein vorsätzliches Handeln, wenn der Verkäufer eines mit einer Manipulationssoftware ausgestatteten Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um potenzielle Käufer den Tatsachen entsprechend zu informieren (Urteil vom 29.11.2019 - 1 U 32/19).

Schadensersatz bei Verkauf eines Pkw mit Manipulationssoftware:

Oberlandesgericht Schleswig: Bei einer Herstellerhaftung wegen Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs mit unzulässiger Abschaltsoftware zur Reduzierung von Stickoxiden steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung der Nutzungsvorteile verlangen. Im Falle des Verlustes des Fahrzeugs tritt der Fahrzeugwert an seine Stelle. Der Käufer kann aber auch das Fahrzeug behalten und Ausgleich des Differenzschaden zum Kaufpreis verlangen. Veräußert er das Fahrzeug, kann der Schaden im Mindererlös gegenüber einem normalerweise zu erwartenden Verkaufserlös liegen. Ist kein Mindererlös eingetreten, kann der Käufer nicht im Nachhinein die Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung des Verkaufserlöses und Abzug des Wertes der Nutzungen verlangen (Urteil vom 22.11.2019 - 17 U 70/19).

Schadensersatzansprüche bei Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des Abgasskandals:

Oberlandesgericht Schleswig: Wer einen gebrauchten Pkw mit dem Dieselmotor der Baureihe EEA 189 in Kenntnis des Abgasskandals kauft, kann vom Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen (Urteil vom 13.11.2019 - 9 U 120/19).

Schadensersatzansprüche bei Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des Abgasskandals:

Oberlandesgericht Schleswig: Wer einen gebrauchten Pkw mit dem Dieselmotor der Baureihe EEA 189 in Kenntnis des Abgasskandals kauft, kann vom Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen (Urteil vom 13.11.2019 - 9 U 120/19).