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Newsletter Verkehrsrecht

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Regionale Rechtsprechung zum Verkehrsrecht:

Grobe Fahrlässigkeit bei Abkommen von der Fahrbahn unter Alkoholeinfluss:

Landgericht Flensburg: Das Abkommen von der Fahrbahn bei übersichtlicher Verkehrslage und einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,33 und 0,4 Promille kann zu einer Kürzung der Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung i. H. v. 50 Prozent wegen grober Fahrlässigkeit führen (Urteil vom 24.08.2011 - 4 Q 9/11).

 

Bundesweite Rechtsprechung zum Verkehrsrecht:

Geschwindigkeitsüberschreitung, Ermessensausübung bei Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung:

Verwaltungsgericht Aachen: Die StVO räumt einen Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten ein. Diese Ermessensausübung darf nicht aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Behörde und Dritten (hier mit einem Naturschutzverband) unterbleiben, anderenfalls ist die Geschwindigkeitsbeschränkung unwirksam (Urteil vom 10.04.2012 - 2 K 1352/11).

Schadensersatz, Missachtung der Wartepflicht des Linksabbiegers, quotale Haftung für Kosten des Sachverständigen:

Bundesgerichtshof: Wer die dem Linksabbiger gegenüber dem Gegenverkehr treffende Wartepflicht missachtet, haftet regelmäßig im vollen Umfang oder jedenfalls zum größten Teil. Hafter der Schädiger nur quotal, hat er auch die Sachverständigenkosten nur in Höhe der ihn treffenden Quote zu erstatten (Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11).

Nutzungsausfall für Oldtimer:

Oberlandesgericht Karlsruhe: Nutzungsausfall für einen wertvollen Oldtimer kommt nur dann in Betracht, wenn der Eigentümer das Fahrzeug als Verkehrs- und Beförderungsmittel eingesetzt hat. Ein reines Liebhaberinteresse an der Nutzung des Oldtimers genügt nicht. Die Darlegungs- und Beweislast für die Nutzung des Oldtimers als Verkehrs- und Beförderungsmittel trägt der Geschädigte. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte neben dem wertvollen Oldtimer (im vorliegenden Fall: Mercedes Benz 300 SL) kein 2. Fahrzeug besitzt (Urteil vom 27.10.2011 - 9 U 29/11).

Pflicht zur Radwegbenutzung:

Verwaltungsgericht Oldenburg: Eine Verpflichtung zur Benutzung von Radwegen darf durch die zuständige Behörde nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse auf der Fahrbahn der Straße eine Gefahr besteht, die das allgemeine Risiko einer Verletzung von Rechtsgütern im Straßenverkehr erheblich übersteigt (Urteil vom 13.01.2012 - 7 A 2094/11).

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf Autobahn:

Bundesgerichtshof: Bei Auffahrunfällen auf Autobahnen kommt ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des auffahrenden Verkehrsteilnehmers regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn bei sonst nicht aufklärbarem Sachverhalt feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat (Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10).


 

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