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Rechtsanwalt Stefan List

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Newsletter IT Recht

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Regionale Rechtsprechung zum IT-Recht

Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vertrages über eine Internet-Flatrate bei Unterschreiten der vertraglich vorgesehenen maximalen Übertragungsbreite:

Amtsgericht Kiel: Wenn aus vom Anbieter nicht zu vertretenden technischen Gründen die in einem Vertrag über eine Internet-Flatrate vorgesehene maximale Übertragungsbreite nicht erreicht werden kann, kann darin eine Störung der Geschäftsgrundlage, die den Nutzer zur Vertragskündigung berechtigt, liegen (Urteil vom 04.03.2011 - 106 C 21/11).

 

Bundesweite Rechtsprechung zum IT-Recht

Keine Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Sperrung des Zugangs zum Internetangebot ausländischer Sportwettenanbieter:

Verwaltungsgericht Köln: Die Deutsche Telekom ist nicht verpflichtet, den Zugang zum Internetangebot von Sportwettenanbietern mit Sitz im Ausland zu sperren. Sie ist lediglich Access-Provider und nicht für die Inhalte der Websites der Sportwettenanbieter verantwortlich (Urteil vom 12.01.2012 - 6 K 5404/10).

Computerbetrug im elektronischen Mahnverfahren:

Oberlandesgericht Celle: Kennt der Antragsteller das Nichtbestehen der im elektronischen Mahnverfahren geltend gemachten Forderung, erfüllt sein Verhalten den Tatbestand des versuchten Betruges (Beschluss vom 01.11.2011 - 32 Ss 29/11).

Impressumspflicht geschäftlich genutzter Facebookprofile:

Landgericht Aschaffenburg: Geschäftlich genutzte Profilseiten in sozialen Netzwerken sind gemäß Telemediagesetz impressumspflichtig (Urteil vom 19.08.2011 - 2 HK O 54/11).

Verpflichtung eines Internetproviders zur Installation eines Filtersystems gegen unzulässigen Dateien-Download:

Europäischer Gerichtshof: Ein Anbieter von Internetzugangsdiensten darf durch ein nationales Gericht nicht verpflichtet werden, ein Filtersystem gegen das unzulässige Herunterladen von Dateien einzurichten. Dies verstieße gegen das Verbot, derartigen Anbietern eine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung aufzuerlegen, sowie gegen das Gebot, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht am geistigen Eigentum unter der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten (Urteil vom 24.11.2011 - C 70/10).

Störerhaftung des Admin-C:

Bundesgerichtshof: Der Admin-C, also der administrative Ansprechtpartner für eine Domain, haftet für Rechtsverletzungen durch registrierte Domains als Störer, wenn ihn aufgrund besonderer Umstände, z. B. weil aufgrund der Registrierungspraxis des Firmeninhabers eine erhöhte Gefahr für Rechtsverletzungen Dritter besteht, eine Prüfpflicht trifft (Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 150/09).

Weitere  Informationen zum IT Recht / Internetrecht

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