Newsletter Arbeitsrecht
Regionale Rechtsprechung zum Arbeitsrecht:
Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Teilzeitarbeit:
Schleswig-Holsteinisches Landesarbeitsgericht: Wahrt ein Teilzeitverlangen die gesetzliche Ankündigungsfrist von 3 Monaten nicht, kann es so ausgelegt werden, dass Teilzeitarbeit ab dem Ablauf der gesetzlichen 3-Monats-Frist verlangt wird. Ein Arbeitgeber kann das Teilzeitverlangen nicht nur unter Berufung auf ein praktiziertes Konzept, welches für alle Beschäftigten des Betriebes unter Einschluss der Teilzeitbeschäftigen gilt, berufen. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus darlegen und nachweisen, dass konkrete Umstände dem Teilzeitverlangen entgegenstehen und die gewünschte zeitliche Lage der vom Arbeitnehmer gewünschten Arbeit nicht durch zumutbare Änderung der Betriebsabläufe ermöglicht werden kann (Urteil vom 15.12.2012 - 3 SaGa 14/10).
Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne Verschulden:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Verhaltensbedingte Gründe können in der Regel nur dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. Dies gilt indessen ausnahmsweise dann nicht, wenn der Arbeitnehmer durch fortlaufendes Fehlverhalten die betriebliche Ordnung bzw. die Sicherheitsvorschriften derart erheblich und nachhaltig verletzt, dass dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung dieses Zustandes selbst dann nicht zumutbar ist, wenn der Arbeitnehmer schuldlos gehandelt hat (Urteil vom 09.06.2011 - 5 Sa 509/10).
Kündigung wegen Heirat mit einer chinesischen Staatsangehörigen:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen seiner Eheschließung mit einer chinesischen Staatsangehörigen ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber die langjährige Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant ansieht, den Leiharbeitnehmer dann in Kenntnis der Hochzeit abmahnt und ihm, ohne dass irgendwelche Änderungen eingetreten wären, kurz darauf kündigt (Urteil vom 22.06.2011 - 3 Sa 95/11).
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten bei möglicher Schuldunfähigkeit:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Beleidigt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber andauernd grob und stört dadurch den Betriebsfrieden unzumutbar, kann eine fristlose Kündigung trotz möglicherweise bestehender Schuldunfähigkeit wirksam sein (Urteil vom 09.06.2011 - 5 Sa 509/10).
Kündigung wegen geringfügiger Manipulation von Zeiterfassungsdaten:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Eine Manipulation von Zeiterfassungsdaten rechtfertigt als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung grundsätzlich eine fristlose Kündigung. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich nur um eine geringfügige Manipulation handelt (Urteil vom 29.03.2011 - 2 Sa 533/10).
T
Bundesweite Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer:
Bundesarbeitsgericht: Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter gemäß § 26 I 2 TVöD-AT verstößt bezüglich Beschäftigter, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10).
Mehrfache Inanspruchnahme von Pflegegeld, Pflegezeitgesetz:
Bundesarbeitsgericht: Das PflegeZG eröffnet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch einmalige Erklärung Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch zu nehmen. Auch wenn der Arbeitnehmer die Pflegezeit von bis zu 6 Monaten mit seiner Erklärung nicht ausgeschöpft hat, kann er keine weitere Pflegezeit für denselben Angehörigen geltend machen. Ihm steht nur ein einmaliges und kein mehrfaches Gestaltungsrecht zu (Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10).
Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag und Kündigung gegenüber minderjährigem Arbeitnehmer:
Bundesarbeitsgericht: Die gegenüber einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen abgegebene schriftliche Willenserklärung wird wirksam, wenn sie mit dem erkennbaren Willen abgegeben worden ist, dass sie den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erreicht und sie tatsächlich in den Herrschaftsbereich des gesetzlichen Vertreters gelangt. Ein Kündigungsschreiben, das am Morgen des letzten Tages der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses durch Boten in den gemeinsamen Hausbriefkasten des minderjährigen Auszubildenden und seiner Eltern, die ihn gesetzlich vertreten, geworfen wird, geht noch am selben Tag zu (Urteil vom 08.12.2011 - 6 AZR 354/10).
Urlaubsrecht, Verfall der Urlaubsansprüche nach langer Krankheit, Übertratungszeitraum:
Landesarbeitsgericht Hamm: Nicht genommener Urlaub langfristig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfällt spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (Urteil vom 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11):
Urlaubsrecht, Verfall der Urlaubsansprüche nach langer Krankheit, Übertragungszeitraum im Tarifvertrag:
Landesarbeitsgericht Hamm: Die im Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vorgesehene Beschränkung des Übertragungszeitraums des Urlaubsanspruchs langfristig erkrankter Arbeitnehmer auf 15 Monate ist zulässig (Urteil vom 22.02.2012 - 16 Sa 1176/09).
Mehr Information zum Arbeitsrecht
|