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Rechtsanwalt Stefan List

Chemnitzstraße 32 - 34
24116 Kiel

Tel.: 0431 / 1 22 22 22
Fax: 0431 / 1 22 22 99

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IT Recht

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Ihr Rechtsanwalt in Kiel für IT-Recht: Internetrecht, Urheberrecht, Online-Recht, EDV-Recht

Fachberatung zum IT-Recht, Computerrecht, Urheberrecht, AGB und Widerrufsbelehrung

 

Rechtsanwalt in Kiel für IT-Recht, InternetrechtList Rechtsanwälte helfen insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Verträge über Software (Softwareüberlassung, Softwareerstellung, Pflege, Support – Vertragsgestaltung, Vertragsoptimierung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsauslegung)

  • Probleme während eines laufenden Projekts (Auseinandersetzungen während des laufenden Projekts, Abnahme, Abnahmeverhandlungen)

  • Urheberrecht (Urheberrecht an Software, Nutzungsrechte, Herausgabe des Quellcodes)

  • Internetrecht (Verletzungen des Urheberrechts z.B. durch unerlaubte Verwendung von Fotos, Texten oder Gestaltungen einer Website, Beratung bei der Einrichtung eines Internetshops, Gestaltung einer Website, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressumspflicht, Verwendung von Domains, Markenrecht)

  • Probleme wegen Hardware (fehlerhafte Beratung, Mängelhaftung-Gewährleistung, Schadensersatz)

  • Probleme wegen Software (fehlerhafte Beratung, Mängelhaftung-Gewährleistung, Urheberrecht, Markenrecht, Schadensersatz

Bundesweite Rechtsprechung zum IT-Recht

Computersabotage durch massenhafte Anfragen:

Landgericht Düsseldorf: Massenhafte Anfragen mit dem Ziel, Server durch Überlasung zu blockieren, erfüllen den Tatbestand der Computersabotage gemäß § 303b StGB (Urteil vom 24.03.2011 - 3 Kls 1/11).

Haftung des Inhabers eines Mitgliedskontos bei eBay für Erklärungen unbefugter Dritter:

Bundesgerichtshof: Erklärungen unbefugter Dritter binden den Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos nicht schon deshalb, weil der Kontoinhaber die Kontaktdaten seines Mitgliedskontos nicht sorgfältig aufbewahrt hat. Die Haftung des Kontoinhabers richtet sich nach dem Stellvertretungsrecht. Diese sind auch bei Internetgeschäften anzuwenden, wenn durch die Benutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden (Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09)....weiter lesen

 










 

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