Erbrecht
Ihr Rechtsanwalt in Kiel für Erbrecht - Erbauseinandersetzung - Erbschein - Pflichtteil - Testament
In unserer Kanzlei in Kiel beraten und vertreten wir Sie gerne in Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolgeplanung.
In engem Zusammenhang mit dem Familienrecht steht das Erbrecht. Bei der Tätigkeit auf diesen beiden Rechtsgebieten sind wir uns der hohen menschlichen Verantwortung bewusst. List Rechtsanwälte Kiel bieten Ihnen Hilfe insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
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Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen
(Testament, Gemeinschaftliches Testament , Erbvertrag, Vermächtnis)
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Beratung und Vertretung in der Erbauseinandersetzung (Erbengemeinschaft)
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Unternehmensnachfolge, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf den Todesfall
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Pflichtteil (Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsanspruch, Ausgleich von Schenkungen, Pflichtteilsergänzungsanspruch)
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Sonstige Auskunftsansprüche (notarielles Nachlassverzeichnis)
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Dürftigkeit des Nachlasses, Nachlassinsolvenz
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Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Enterbung
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Nacherbschaft, Vorerbschaft
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Erbschein (Vertretung im gerichtlichen Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins)
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Ausschlagung des Erbes
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Ausgleichung von Zuwendungen und Schenkungen unter Lebenden
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Testamentsvollstreckung
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Vertretung in sonstigen gerichtlichen Verfahren (Pflichtteilsklage, Klage auf Feststellung des Erbrechts, Erbauseinandersetzungsklage, Klage auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, Auskunftsklage)
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Erbschaftsteuer
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Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht, postmortale Vollmacht)
Regionale Rechtsprechung zum Erbrecht
Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis:
OLG Schleswig: Ein notarielles Nachlassverzeichnis darf nicht nur die Erklärungen des Auskunftspflichtigen wiedergeben. Der Notar muss den Nachlassbestand selbst und eigenständig ermitteln und durch die Bestätigung des Verzeichnisses als von ihm aufgenommen erklären, dass er die Verantwortung für den Inhalt übernehme. Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses besteht auch dann, wenn der Erbe bereits ein eigenes Nachlassverzeichnis vorgelegt und dessen Richtigkeit an Eides statt versichert hat (Urteil vom 25.01.2011 - 3 U 36/10)....weiter lesen
Ihr Rechtsanwalt in Kiel - Stefan List
Kontakt: Telefon 0431 - 1 22 22 22 - Chemnitzstrasse 32-34 - 24114 Kiel
oder per Email: info@rechtsanwalt-list.de
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