Baurecht/Architektenrecht
Ihr Rechtsanwalt in Kiel: Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
Mandate im Baurecht & Architektenrecht stellen seit über 25 Jahren einen Schwerpunkt der Kanzlei in Kiel dar

Dadurch und durch die ständige Fortbildung im Baurecht sowie im technischen Bereich gewährleisten wir eine qualitativ hochwertige Bearbeitung der Mandate.
Auch im Baurecht steht eine klare rechtliche und ggf. technische "Standortbestimmung" an 1. Stelle der Mandatsbearbeitung. Ohne eine "Standortbestimmung" lassen sich keine sinnvollen Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen.
Um die bautechnische Situation beurteilen zu können, kooperiert Rechtsanwalt List mit Architekten, deren Expertisen zumindest eine realistische Einschätzung der Situation ermöglichen. Ohne eine solche Einschätzung besteht die Gefahr wirtschaftlich aussichtsloser, zum Teil auch ruinöser gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Im Architektenrecht stehen Gebühren- und Haftungsfragen im Vordergrund.
Die Vertretung von Betrieben in der Baubranche erfordert oft nicht nur eine Bearbeitung einzelner Fälle, sondern eine intensive Beratung zur Konfliktvermeidung und rechtlichen Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel eine Standardisierung des projektbezogenen Schriftverkehrs, die Auswahl oder Entwicklung geeigneter Vertragsmuster sowie das Festlegen genereller Reaktionsmuster im Konfliktfall.
Den Bereich des Vergaberechts deckt Rechtsanwältin Haustedt ab.
Bundesweite Rechtsprechung zum Baurecht
Fälligkeit des Werklohns, Beweis von Stundenlohnarbeiten, Vergütung von Fahrtzeiten:
Oberlandesgericht Hamm: Werklohn wird unabhängig von der Abnahme des Werks fällig, wenn der Auftraggeber lediglich einen Mangel rügt und nicht dessen Beseitigung, sondern Schadensersatz verlangt.
Der Auftragnehmer, dessen Stundenlohnzettel vom Auftraggeber nicht unterzeichnet wurden, kann die Anzahl der Stunden auch anders nachweisen, z. B. durch Zeugenbeweis.
Fahrtkosten sind im Baugewerbe nur dann nach Stundenlohn zu vergüten, wenn dies besonders vereinbart wurde (Urteil vom 08.02.2011 - 21 U 88/10)....weiter lesen
Ihr Rechtsanwalt in Kiel - Stefan List
Kontakt: Telefon 0431 - 1 22 22 22 - Chemnitzstrasse 32-34 - 24114 Kiel
oder per Email: info@rechtsanwalt-list.de
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