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Rechtsanwalt Stefan List

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Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Ihr Rechtsanwalt in Kiel für Zivilrecht

Beratung und Vertretung im Zivilrecht, u.a. im Personenrecht, Schadensrecht, Vertragsrecht, Mietrecht

 

Rechtsanwalt in Kiel für allgemeines ZivilrechtDas Allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Die rechtlichen Normen des allgemeinen Zivilrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Besondere im BGB geregelte Rechtsgebiete wie Mietrecht, Dienstvertragsrecht (insbesondere Arbeitsrecht, vertragliches Arztrecht) Werkvertragsrecht (insbesondere Baurecht, Architektenrecht), Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht usw.) sowie Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Pflichtteil usw.) werden auf dieser Website besonders behandelt.

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts bieten List Rechtsanwälte in Kiel

  • Vertragsgestaltung
    (Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen, Kaufverträge über bewegliche Sachen, Grundstückskaufverträge, Dienstverträge, Darlehensverträge usw.)

  • Sachenrecht
    (Grundstücksrecht, Überbau, Grenzstreitigkeiten, Eigentumsherausgabe, Ansprüche wegen Störung bzw. Beeinträchtigung des Eigentums usw.)

  • Haftung für Mängel
    (Gewährleistung, Mängel eines Kaufgegenstandes wie z.B. eines Grundstücks, eines Autos oder auch einer technischen Anlage)

  • Vertragsrecht
    (Vertragsprüfung, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ansprüche auf Erfüllung, Rücktritt, Schadensersatz)

  • Schadensersatz
    (z.B. nach einem Verkehrsunfall, wegen fehlerhafter Beratung, Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, Tierhalterhaftung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Eigentums oder nach sonstigen Schadensereignissen).

 

Regionale Rechtsprechung zum Zivilrecht

Sekundärhaftung des Tierarztes:

Landgericht Flensburg: Der Tierarzt, der bei einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes eine Erkrankung übersehen hat, haftet dem Käufer des Pferdes nur dann auf Schadensersatz, wenn dieser seine Ansprüche gegen den Verkäufer nicht durchsetzen konnte (Urteil vom 11.03.2011 - 4 O 41/10)......weiter lesen




 

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